Publikationsethik
Wissenschaftliche Redlichkeit und Fairness sind die Grundlage unseres verlegerischen Handelns.
Das Verlagsteam beachtet die folgenden, in Anlehnung an die Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) formulierten, ethischen Standards im Umgang mit eingereichten Manuskripten und mit den am Publikationsprozess beteiligten Personen.
Manuskripte werden vor ihrer Veröffentlichung auf die Einhaltung wissenschaftlicher und ethischer Standards und auf ihre inhaltliche Qualität hin geprüft. Dazu gehört unter anderem die Plagiatsprüfung, z. B. mit PlagScan oder PlagAware.
Pflichten des Verlages
ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG VON MANUSKRIPTEN
An der Entscheidungsfindung über die Annahme oder Ablehnung eines Manuskriptes wirken das Verlagslektorat, das Herausgebergremium der fraglichen Schriftenreihe sowie gegebenenfalls deren wissenschaftlicher Beirat und externe Gutachter mit. Kriterien für die Annahme oder Ablehnung von Manuskripten sind:
-
Übereinstimmung mit der Programmpolitik des Verlages,
-
Originalität des Manuskripts,
-
Beachtung wissenschaftlicher Redlichkeit und Fairness,
-
positive Gutachten,
-
keine Verletzung von Urheberrechten.
Die Entscheidungsfindung erfolgt nach objektiver Beurteilung entsprechend dieser Kriterien und unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Religion, ethnischer Zugehörigkeit etc. des Autors.
WISSENSCHAFTLICHE REDLICHKEIT UND FAIRNESS
Beim Verdacht auf wissenschaftliche Unredlichkeit unternimmt der Verlag alles Notwendige, um die Situation zu klären.
Der Verlag wird Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit und Fairness in eingereichten Manuskripten enthüllen, gegebenenfalls die zuständigen Institutionen informieren, juristische Maßnahmen ergreifen und das betreffende Manuskript korrigieren bzw. die Veröffentlichung ablehnen, insbesondere im Fall von Ghostwriting, Guest Autorship oder Plagiat.
Sollten Verstöße nach der Veröffentlichung enthüllt werden, entscheidet der Verlag über den Umgang mit dem entsprechenden Buch. Der Verlag folgt den Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE).
VERTRAULICHKEIT
Eingereichte Manuskripte sowie personenbezogene Daten von am Publikationsprozess beteiligten Personen werden vertraulich und mit Sorgfalt in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung des Verlages.
Vor der Weitergabe von Manuskripten an Gutachter werden Daten, die die Identifizierung des Autors ermöglichen, entfernt. Gleiches gilt für Daten des Gutachters, die eine Identifizierung ermöglichen, vor einer möglichen Weitergabe des Begutachtungsprotokolls.
Alle in den Veröffentlichungsprozess involvierten Personen, die Zugriff auf eingereichte Manuskripte und auf personenbezogene Daten haben, haben diese vertraulich und mit angemessener Sorgfalt zu behandeln, sie vor Zugriffen Dritter zu schützen und dürfen weder Informationen über Manuskripte noch deren Inhalte an Dritte weiterleiten oder selbst verwenden.
INTERESSENKONFLIKT
Die in den Veröffentlichungsprozess involvierten Personen sollen mögliche Interessenkonflikte vor der Entscheidung über die Annahme eines Manuskripts enthüllen bzw. ausschließen.
Wird ein Interessenkonflikt erst nach der Veröffentlichung enthüllt, entscheidet der Verlag über das weitere Vorgehen.
ZUSAMMENARBEIT MIT AUTOREN
Der Verlag verpflichtet sich, Autoren und Herausgeber in allen Phasen der Veröffentlichung professionell zu beraten und verlässlich über die Etappen des Publikationsprozesses zu kommunizieren. Korrekturen am Manuskript werden in gegenseitiger Abstimmung durchgeführt.
Werden nach der Veröffentlichung Fehler festgestellt, ist der Verlag verpflichtet diese zu korrigieren bzw. Errata oder eine Richtigstellung zu veröffentlichen.
Pflichten der Autoren
AUTORSCHAFT
Autoren und Herausgeber geben die Autorschaft des Manuskripts eindeutig an und nennen dabei alle Personen, die am eingereichten Manuskript maßgeblich beteiligt sind. Die eventuelle Mitwirkung weiterer Personen ist im Manuskript zu vermerken.
Autoren holen die Zustimmung eventueller Mitautoren für die Einreichung des Manuskriptes im Verlag Frank & Timme sowie für die Erteilung der Druckfreigabe ein.
ORIGINALITÄT UND VORRANG DER VERÖFFENTLICHUNG
Autoren und Herausgeber gewährleisten die Originalität des eingereichten Manuskripts. Manuskripte, die bereits an anderem Ort oder in anderer Sprache veröffentlicht worden sind, ohne dass dies eindeutig kenntlich gemacht wird, sind von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Ohne die Zustimmung des Verlages darf ein bei Frank & Timme zur Veröffentlichung eingereichtes Manuskript weder im Ganzen noch in Teilen in einem anderen Verlag veröffentlicht werden.
REDLICHKEIT UND EHRLICHKEIT
Autoren und Herausgeber verpflichten sich zu wissenschaftlicher Redlichkeit, Ehrlichkeit und Fairness. Dies gilt insbesondere für die Arbeit mit Quellen.
Autoren verfassen ihre Manuskripte auf der Basis adäquater aktueller Forschungsliteratur, die im Manuskript aufgeführt wird. Jedes Textfragment, das kein geistiges Eigentum des Autors ist, ist mit einem bibliographischen Hinweis zu versehen.
Bei Zitaten aus mündlicher oder brieflicher Kommunikation setzt die Veröffentlichung die Abdruckgenehmigung des Urhebers voraus.
KORREKTUREN
Autoren sind gehalten, den Empfehlungen und Hinweisen des Verlages zu folgen. Das gilt auch für (z. B. von Gutachtern) angeregte Korrekturen am Manuskript. Autoren sollen diese Korrekturen ebenso wie die Prüfung der Druckfahnen in der vereinbarten Frist vornehmen.
Entdecken Autoren Fehler in bereits erschienenen Publikationen, informieren sie den Verlag. Dieser korrigiert die Fehler und entscheidet über die Form, in der die Korrektur veröffentlicht wird.
FINANZIERUNGSQUELLEN / INTERESSENKONFLIKTE
Autoren und Herausgeber informieren den Verlag über eventuelle Interessenkonflikte, die z. B. aus der Finanzierung der Forschungsarbeit durch Dritte resultieren.
Pflichten der Gutachter
Gutachter sind verpflichtet, den Verlag sofort zu informieren:
-
bei einem Interessenkonflikt in Bezug auf das zu begutachtende Manuskript,
-
bei Identifizierung des Autors,
-
wenn sie das Gutachten aus fachlichen oder zeitlichen Gründen nicht erstellen können,
-
wenn sie einen Verdacht auf wissenschaftliche Unredlichkeit hegen.
Gutachter verpflichten sich zur Vertraulichkeit und zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten in Bezug auf die ihnen zur Begutachtung anvertrauten Manuskripte sowie zur Beachtung des Urheberschutzes, dem die Manuskripte unterliegen, und des Datenschutzes.
Gutachter sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Texte objektiv und sachlich zu begutachten und für ihr Gutachten das entsprechende Begutachtungsformular des Verlages zu nutzen. Fehler sowie korrektur- und ergänzungsbedürftige Stellen sind darin eindeutig zu benennen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen gern Rede und Antwort.
Astrid Matthes
Tel.: +49 (0)30 8866 7912
E-Mail: a.matthes@frank-timme.de
Dr. Karin Timme
Tel.: +49 (0)30 8866 7913
E-Mail: k.timme@frank-timme.de