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Viele Behörden sind inzwischen zur Verwendung von Leichter Sprache auf ihren Internetseiten verpflichtet. Das Ziel ist die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Doch sind die gesetzlichen Vorgaben und die daraus entstandene Textpraxis aus Sicht der Barrierefreien Kommunikation dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen? Zur Beantwortung dieser Frage nimmt Katrin Lang die in der Forschung bislang wenig thematisierten Kategorien „Auffindbarkeit“, „Wahrnehmbarkeit“ und „Akzeptabilität“ in den Blick. Sie zeigt, warum viele Texte, die auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) entstanden sind, Mängel im Bereich der Akzeptabilität aufweisen und eine sogenannte „Motivationsbarriere“ enthalten. Darüber hinaus erklärt Lang, wie es gelingen kann, behördliche Webseiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für Menschen mit Kommunikationseinschränkungen nicht nur auffindbar, wahrnehmbar und verständlich, sondern auch akzeptabel und handlungsleitend zu gestalten.