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Julia Heilen untersucht die Entwicklung der strafrechtlichen Normen zu Sexual- und Sittlichkeitsdelikten im Sultanat bzw. späteren Königreich Marokko. Strukturelle, inhaltliche sowie terminologische Kontinuitäten und Brüche werden von der Autorin für die Zeit vor 1912, während der Abhängigkeit von der französischen Protektoratsherrschaft (1912–1956) sowie seit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit 1956 bis in die Gegenwart herausgearbeitet. Im Mittelpunkt ihrer islamwissenschaftlichen, rechtshistorischen und rechtsdogmatischen Untersuchung stehen Normen aus den Kategorien az-zinā, attentats aux mœurs sowie al-ǧināyāt wa-l-ǧunaḥ ḍidda niẓām al-usra wa-l-ah̆lāq al-ʿāmma, welche durch weitere relevante strafrechtliche Normen ergänzt werden. Die Quellen- und Dokumentenanalyse stützt sich auf eine Auswahl herausragender mālikitischer Werke von Ibn Abī Zaid al-Qairawānī (gest. 996), Sīdī H̆alīl (gest. ca. 1374), al-Wanšarīsī (gest. 1509) und al-Wazzānī (gest. 1923), den 1913 eingeführten französischen Code pénal (ancien) sowie die 1954 in Kraft getretene erste marokkanische Strafrechtskodifikation in Form des Code pénal und das 1963 in Kraft gesetzte marokkanische Strafgesetzbuch (Maǧmūʿat al-qānūn al-ǧināʼī) in seiner Fassung von 2019.