Lars Steinhorst, Dr., Rechtsanwalt, war von 2002 bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Allgemeines Verwaltungsrecht, Bau- und Raumordnungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Potsdam. Sein Tätigkeitsbereich umfasste dort insbesondere das Polizei- und Ordnungsrecht.