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Die Wurzeln der notariellen Urkunde reichen bis ins Mittelalter zurück. Unter dem Einfluss der ars notariae und der Formularbücher verfestigt sich die Textsorte in Italien konventionell. Im Heiligen Römischen Reich wird sie unter Kaiser Maximilian I. normativ verankert. Die moderne Notariatsgesetzgebung bringt im 19. Jh. Innovationen, setzt jedoch die Konventionen nicht außer Kraft. Dieses Spannungsfeld von Norm und Konvention, Formularbuch- und Kanzleitradition lotet Eva Wiesmann im italienisch-deutschen Vergleich am Beispiel von Immobilienkaufverträgen aus der Zeit von 1860 bis 1960 aus. Sie belegt die historische Determiniertheit der Textsorte sowie die Einflussfaktoren des notariellen Sprachgebrauchs und leistet so einen Beitrag zur diachronischen Kontrastiven Textologie und zur Textsortengeschichte.